a) über mindestens 2 Jahre nachgewiesene Berufspraxis in den Bereichen Kommunikation, Werbung, Public Relations, Marketing, Verkauf oder Direkt-/Dialogmarketing verfügt und den Nachweis einer der nachstehenden Ausbildungen erbringt:
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mind. dreijährigen Grundbildung in einem grafischen Beruf
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mind. dreijährigen Grundbildung in einem Verkaufsberuf
- Diplom einer vom SBFI anerkannten Handelsmittelschule
- Diplom einer kantonal anerkannten, mindestens dreijährigen Diplom-Mittelschule
- Maturität (alle Typen)
- Diplom einer höheren Fachprüfung für kaufmännische Berufe
- Abschluss einer Hochschule oder Fachhochschule im kaufmännischen Bereich
- Fachausweis für PR-Fachleute, Marketing-Fachleute, Verkaufs-Fachleute
oder
b) Ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Diplom oder Abschluss einer Fach- bzw. Hochschule besitzt und über mindestens 3 Jahre nachgewiesene Berufspraxis in den Bereichen Kommunikation, Werbung, Public Relations, Marketing, Verkauf oder Direkt-/Dialogmarketing verfügt.
Die Prüfungskommission ist befugt über die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse und Leistungen zu entscheiden. Stichtag bezüglich der Dauer der Berufspraxis ist der Beginn der Prüfung.